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Schießstandsachverständiger Ing. Dieter Stiefel
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Schießstandsachverständiger Ing. Dieter Stiefel
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Schallabsorptionsmaterialien für Schießstände

Mit der Neufassung der Schießstand-Richtlinien, die im August 1995 herausgegeben
worden ist, haben sich im Bezug auf die Anforderungen an schallabsorbierende Wand-
und Deckenverkleidungen für geschlossene Schießstände, in denen mit Feuerwaffen
geschossen werden darf, wesentliche Änderungen ergeben. Insbesondere müssen hier
die einzuhaltenden Baustoffklassen (auch allgemein als Brandschutzklassen bezeichnet)
gemäß DIN 4102, Teil 1, genannt werden. Die neuen Vorschriften sollen dem vorbeu-
genden Brandschutz in Raumschießanlagen Rechnung tragen und sind deshalb in der
strikten Anwendung sehr wichtig. Wie die aktuellen Forderungen nun im einzelnen
aussehen und welche Materialien beispielsweise diese erfüllen, erläutert der folgende
Beitrag.


Sicherheitstechnische Anforderungen

An verschiedenen Stellen der neuen „Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und
das Betreiben von Schießständen“ (Schießstand-Richtlinien) wird auf die sicherheits-
technischen Anforderungen an schallabsorbierende Wand- und Deckenverkleidungen
für geschlossene (und auch teilgedeckte) Schießstände - sog. Raumschießanlagen -
hingewiesen (z.B. Nr. 2.2.4, 2.2.7, 4.10.1, 5.5.3.2, 5.5.3.3 und 5.5.7). Dabei muß
beachtet werden, daß diese Regeln grund-sätzlich nur für solche Schießstände
Gültigkeit haben, auf denen mit Feuerwaffen geschossen werden soll oder darf.

Folgende Punkte ergeben sich im einzelnen aus den Schießstand-Richtlinien:

  • Schallabsorbierende Wand- und Deckenverkleidungen müssen mindestens
    schwerentflamm-bar (Baustoffklasse B 1 gemäß DIN 4102, Teil 1) oder besser
    nichtbrennbar (Baustoffklasse A) sein.
  • Bei Verwendung von Schaumstoffen oder Verbundschaumstoffen ist aus Gründen
    des vorbeugenden Brandschutzes besonderen Wert auf die zulässigen brand-
    schutztechnischen Eigenschaften (Baustoffklassen gemäß DIN 4102, Teil 1
  • siehe auch DSZ Heft 08/95, S. 32+33) unter Berücksichtigung einer möglichen
    Verschmutzung zu legen.
  • Wegen der Möglichkeit der Ablagerung von Stäuben und der erschwerten
    Reinigung sind Wandverkleidungen mit profilierter Oberfläche (z.B. Pyramiden-
    oder Waffelstruktur) für Schießstände nicht geeignet.
  • Die Wand- und Deckenverkleidungen sollten mit einem geringen Abstand
    (z.B. 5 cm) zu den Umfassungbauteilen montiert werden, weil dadurch im
    Regelfall einmal die Wirksamkeit der Verkleidungen erhöht werden kann und
    zum anderen auftreffende Geschosse rück- und abprallsicher von dieser
    aufgenommen werden.
  • Zerschossene bzw. beschädigte schallabsorbierende Elemente sollen ohne
    großen Zeit- und Kostenaufwand austauschbar sein. Entsprechende einfache
    Montagesysteme sind somit zu bevorzugen.
  • Die Farbe der sichtbaren Oberflächen der schallabsorbierenden Verkleidungen
    sollte zartgrün (z.B. RAL 6019) oder zartgrau (z.B. RAL 7038) sein.


Soweit die sicherheitstechnischen Forderungen aus den Richtlinien; für den Anwender
stellt sich aber meistens die Frage, welche Materialien nun diesen Vorgaben entsprechen
und in entsprechenden Schießständen - sei es bei Neuanlagen oder bei der Umrüstung
bestehender Altanlagen - verwendet werden dürfen.


Die Material- und Produktauswahl ist begrenzt

Unter Zugrundelegung der o.a. Punkte schränkt sich die Auswahl der geeigneten und
zulässigen Materialien, die in geschlossenen Schießständen an Wänden und Decken zur
Minderung der Schallabsorption beim Schießen herangezogen werden können, deutlich
ein. Sicherlich kann eine Auflistung der in Frage kommenden meist plattenförmigen
Baustoffe nicht erschöpfend sein. In der Praxis bereits bewährte Systeme müssen auch
unter dem Gesichtspunkt der Kosten gesehen werden; eine solche Differenzierung wird
an dieser Stelle nicht durchgeführt. Als geeignet im zeitgemäßen Schießstandbau bieten
sich Materialien wie Schaumstoff auf Melaminharzbasis an, künstliche Mineralfasern,
Holz(wolle)-Akustikplatten oder Lärm-schutzziegel bzw. -kacheln, nicht zu vergessen
auch die bewährte „Holzlattung“. Jeder der genannten Baustoffe hat seine Vor- und
Nachteile, bietet optische Reize oder erfüllt nur reine Funktion. Kurzgefaßt läßt sich zu
den einzelnen Materialien folgendes sagen:

Schaumstoffe
Hier ist nur noch der feinporige weiße Melaminharzschaum zulässig, bekannt in Fach-
kreisen unter dem Markenzeichen „Basotect®“. Da der weiche Schaum mechanischen
Belastungen nur wenig Widerstand entgegenbringt, eignet er sich sehr gut für Decken-
verkleidungen. Im Wandbereich dient ein Gewebeüberzug der Oberflächen als Schutz
gegen Beschädigungen, die schon durch ausgeworfene Hülsen bei automatischen
Waffen erzeugt werden können.

Die in der Auflistung genannten Anbieter wissen, daß im Schießstandbau heute
profilierte Oberflächen- ausgestaltet in Pyramidenform oder waffelförmig geriffelt -
nicht mehr erwünscht sind und richten sich danach. Messungen im Bezug auf das
Absorptionsverhalten haben gezeigt, daß Schaumstoffplatten mit profilierter Ober-
fläche solchen mit gerader Frontseite bei gleicher Plattendicke in den schallabsor-
bierenden Eigenschaften nicht überlegen sind. Als nachteilig wurde die erschwerte
Reinigung und die Möglichkeit der Ablagerung von Stäuben bei profilierten Flächen
erkannt, d.h., vorbeugender Brandschutz rangiert heute in der Wertigkeit sicher
immer vor eventuell besseren schalltechnischen Eigenschaften.

Bei Montage mit Wandabstand bedarf es bei Schaumstoffmatten aus Stabilitäts-
gründen einer Untergrundkonstruktion, die vorzugsweise aus Gipskartonplatten mit
Stützlattung besteht. Es muß auch daran gedacht werden, daß nicht nur der
Schaumstoff, sondern insbesondere auch der Kleber für deren Anbringung die
Baustoffklasse B 1 (schwerentflammbar) erfüllt.


Mineralwolle
Glas- und Steinwolle zählen zu den sog. Mineralwollen und werden in hochver-
dichteter gebundener Form als Platten im Schießstandbau eingesetzt. Die einfache
Montage, meist mit vorgefertigten serienmäßigen Systemen, die guten schallab-
sorbierenden und brandschutztechnischen Eigenschaften überzeugen den Nutzer
von diesen Baustoffen.

Mineralwollen, die zu den künstliche Mineralfasern (KMF) zählen, sind als möglich
gesundheitsgefährdent in die Diskussion geraten. Faserstaubmessungen in be-
stehenden Raumschießanlagen haben bisher gezeigt, daß bei korrektem Einbau
solcher Materialien keine erhöhten Faserkonzentrationen gemessen werden können.
Nicht mehr verantwortbar nach heutigen Gesichtspunkten ist sicherlich der offene
Einbau von ungebundener Mineralwolle, wie sie teil-weise noch in älteren Schieß-
ständen zu finden ist. Nicht nur, daß hier eine vernünftige Reinigung nicht möglich
ist - bei jedem Schuß mit entsprechenden Schalldruck auf die Wandverkleidung
muß mit der damit verbundenen mechanischen Belastung neben der alterungsbedingten
Versprödung der KMF mit einem Abbrechen von kurzen Fasern gerechnet werden.

Sicherlich liegt die Entscheidung, ob solche KMF in Raumschießanlagen eingebaut
werden, bei jedem einzelnen Betreiber - die bisherigen Erfahrungen und Messungen
haben gezeigt, daß die Verwendung von geeigneten gebundenen Materialien mit
intakter Oberflächenkaschierung bzw. die geschlossene Abdeckung mit Glasgewebe-
vlies nicht zu einer erhöhten Faserbelastung in geschlossenen Schießständen führen
soll.


Holz(wolle)-Akustikplatten
Mit diesen Baustoffen stehen preisgünstige Alternativen zur Verfügung, die zur Zeit
regional unterschiedlich zunehmend Anwendung finden. Beim Einbau von feinwolligen
Holzwolle-Leichtbauplatten erscheint es sinnvoll, zumindest im mündungsnahen
Bereich (Brüstung und die ersten 5 Meter der Schießbahn) bei Wandverkleidungen
eine Abdeckung der offenporigen Plattenberfläche mit einem Glasgewebevlies durch-
zuführen.

Die Oberflächen der Akustikplatten sind geschlossen, üblich sind Breiten von 62,5 cm
und Plattenlängen von 280 cm, wobei Aufteilformate möglich sind. Das Einbringen von
gebundenen KMF hinter solchen Plattensystemen dürfte wohl unbedenklich sein.


Lärmschutzziegel und -kacheln
Als nichtbrennbare Baustoffe sind natürlich Ziegel aus gebranntem Ton und Kacheln
aus gpreßten, gebundenen Sand aus der Sicht des Brandschutzes erste Wahl. Die
Materialfestigkeit von Lärmschutzziegel verhindert aber, daß Geschosse abprallsicher
aufgenommen werden; dies stellt sicher im Bereich von Schießbahnen - in Verbindung
mit dem aufwendigen Austausch zerschossener Ziegel - ein eigenes Problem dar. Für
die stark beanspruchenbare Auskleidung von Schützenständen sind solche Schrägloch-
ziegel mit Mineralfasereinlage sicher besonders geeignet. In die Öffnungen eindringende
Stäube lassen sich bei der Generalreinigung problemlos heraussaugen.

Neu auf dem deutschen Markt sind die Akustikkacheln, die auf einer Grundlattung ver-
schraubt oder genagelt werden können. Deshalb lassen sich die 50x50 cm großen
Platten auch leicht bei starker Beschädigung austauschen. Die glatten Flächen sind
gut, z.B. mittels Dampfstarhler, zu reinigen. Über diese schallabsorbierende Verkleidung
soll an dieser Stelle zu einem späteren Zeitpunkt einmal ausführlicher berichtet werden.


Holzlattung
Dem Auge bietet diese schon länger verwendete schallabsorbierende Verkleidung mit
seinen gehobelten Weichholzlatten viel, Holz ist eben ein angenehmer Werkstoff.
Durch eine entsprechende Behandlung der stehend bzw. an der Decke querverlaufenden
montierten Latten mit einem Querschnitt von meist 40x60 mm mit transparenten
Brandschutzmittel (Streichen oder Spritzen) wird für das Vollholz die Baustoffklasse
B 1 gewährleistet.

Wer aus prinzipiellen Gründen bei Neuanlagen gegen eine notwendige Hinterfütterung
mit Mineralwollematten ist (kaschierte Oberflächen sind heute obligatorisch), kann
natürlich auch auf ungeschichtete Melamin-Schaumstoffmatten zurückgreifen.
Billig ist so ein Wandaufbau sicher nicht - aber wohl unbestritten optisch vorteilhaft.


Zusammenfassung
In dieser Abhandlung sollen nur die heute in geschlossenen Schießständen in Frage
kommenden schallabsorbierenden Materialien kurz gestreift werden. Eine Auflistung
ergibt eine Übersicht über Materialien und Anbieter; sollten sich darüber hinaus in der
Praxis weitere Produkte bewährt haben, die den genannten sicherheitstechnischen
Vorgaben entsprechen, so bittet der Verfasser um konkrete Mitteilungen.

Ansonsten stellen die Schießstandsachverständigen für Planer von Raumschießanlagen
und die Betreiber von geschlossenen Schießständen die kompetenten Ansprechpartner
dar, um einzelfallbezogen das richtige Produkt mit einem angemessenen und ausge-
wogenen Preis-Leistungs-Verhältnis zu empfehlen. Es soll noch einmal betont werden,
daß heute nicht mehr optimale schallabsorbierende Eigenschaften das vorherrschende
Auswahlkriterium bei schallabsorbierenden Wand- und Deckenverkleidungen sind,
sondern die Erfüllung der vorgegebenen aus der Sicht des vorbeugenden Brandschutzes
notwendigen Baustoffklassen.

     
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