Schallabsorptionsmaterialien
für Schießstände
Mit
der Neufassung der Schießstand-Richtlinien, die im August
1995 herausgegeben
worden ist,
haben sich im Bezug auf die Anforderungen
an schallabsorbierende Wand-
und Deckenverkleidungen für
geschlossene Schießstände, in denen mit Feuerwaffen
geschossen werden darf, wesentliche Änderungen ergeben. Insbesondere
müssen hier
die einzuhaltenden Baustoffklassen (auch allgemein
als Brandschutzklassen bezeichnet)
gemäß DIN 4102, Teil
1, genannt werden. Die neuen Vorschriften sollen dem vorbeu-
genden
Brandschutz in Raumschießanlagen Rechnung tragen und sind
deshalb in der
strikten Anwendung sehr wichtig. Wie die aktuellen
Forderungen nun im einzelnen
aussehen und welche Materialien beispielsweise
diese erfüllen, erläutert der folgende
Beitrag.
Sicherheitstechnische Anforderungen
An
verschiedenen Stellen der neuen „Richtlinien für
die Errichtung, die Abnahme und
das Betreiben von Schießständen“ (Schießstand-Richtlinien)
wird auf die sicherheits-
technischen Anforderungen an schallabsorbierende
Wand- und Deckenverkleidungen
für geschlossene (und auch teilgedeckte)
Schießstände - sog. Raumschießanlagen -
hingewiesen
(z.B. Nr. 2.2.4, 2.2.7, 4.10.1, 5.5.3.2, 5.5.3.3 und 5.5.7). Dabei
muß
beachtet werden, daß diese Regeln grund-sätzlich
nur für solche Schießstände
Gültigkeit haben,
auf denen mit Feuerwaffen geschossen werden soll oder darf.
Folgende
Punkte ergeben sich im einzelnen aus den Schießstand-Richtlinien:
- Schallabsorbierende
Wand- und Deckenverkleidungen müssen
mindestens
schwerentflamm-bar (Baustoffklasse B 1 gemäß DIN
4102, Teil 1) oder besser
nichtbrennbar (Baustoffklasse A) sein.
- Bei Verwendung von Schaumstoffen oder Verbundschaumstoffen
ist aus Gründen
des vorbeugenden Brandschutzes besonderen Wert
auf die zulässigen brand-
schutztechnischen Eigenschaften
(Baustoffklassen gemäß DIN 4102, Teil 1
- siehe auch DSZ Heft 08/95, S. 32+33) unter Berücksichtigung einer möglichen
Verschmutzung
zu legen.
- Wegen der Möglichkeit der Ablagerung von Stäuben und
der erschwerten
Reinigung sind Wandverkleidungen mit profilierter
Oberfläche (z.B. Pyramiden-
oder Waffelstruktur) für
Schießstände nicht geeignet.
- Die
Wand- und Deckenverkleidungen sollten mit einem geringen Abstand
(z.B.
5 cm) zu den Umfassungbauteilen montiert werden,
weil dadurch im
Regelfall einmal die Wirksamkeit der Verkleidungen
erhöht werden kann und
zum anderen auftreffende Geschosse
rück- und abprallsicher von dieser
aufgenommen werden.
- Zerschossene bzw. beschädigte schallabsorbierende Elemente
sollen ohne
großen Zeit- und Kostenaufwand austauschbar sein.
Entsprechende einfache
Montagesysteme sind somit zu bevorzugen.
- Die
Farbe der sichtbaren Oberflächen der schallabsorbierenden
Verkleidungen
sollte zartgrün (z.B. RAL 6019) oder zartgrau
(z.B. RAL 7038) sein.
Soweit
die sicherheitstechnischen Forderungen aus den Richtlinien; für den Anwender
stellt sich aber meistens die Frage, welche
Materialien nun diesen Vorgaben entsprechen
und in entsprechenden
Schießständen - sei es bei Neuanlagen oder bei der Umrüstung
bestehender Altanlagen - verwendet werden dürfen.
Die Material- und Produktauswahl ist begrenzt
Unter
Zugrundelegung der o.a. Punkte schränkt sich die Auswahl
der geeigneten und
zulässigen Materialien, die in geschlossenen
Schießständen an Wänden und Decken zur
Minderung
der Schallabsorption beim Schießen herangezogen werden können,
deutlich
ein. Sicherlich kann eine Auflistung der in Frage kommenden
meist plattenförmigen
Baustoffe nicht erschöpfend sein.
In der Praxis bereits bewährte Systeme müssen auch
unter
dem Gesichtspunkt der Kosten gesehen werden; eine solche Differenzierung
wird
an dieser Stelle nicht durchgeführt. Als geeignet im
zeitgemäßen Schießstandbau bieten
sich Materialien
wie Schaumstoff auf Melaminharzbasis an, künstliche Mineralfasern,
Holz(wolle)-Akustikplatten oder Lärm-schutzziegel bzw. -kacheln,
nicht zu vergessen
auch die bewährte „Holzlattung“.
Jeder der genannten Baustoffe hat seine Vor- und
Nachteile, bietet
optische Reize oder erfüllt nur reine Funktion. Kurzgefaßt
läßt sich zu
den einzelnen Materialien folgendes sagen:
Schaumstoffe
Hier ist nur noch der feinporige weiße Melaminharzschaum
zulässig, bekannt in Fach-
kreisen unter dem Markenzeichen „Basotect®“.
Da der weiche Schaum mechanischen
Belastungen nur wenig Widerstand
entgegenbringt, eignet er sich sehr gut für Decken-
verkleidungen.
Im Wandbereich dient ein Gewebeüberzug der Oberflächen
als Schutz
gegen Beschädigungen, die schon durch ausgeworfene
Hülsen bei automatischen
Waffen erzeugt werden können.
Die
in der Auflistung genannten Anbieter wissen, daß im
Schießstandbau heute
profilierte Oberflächen- ausgestaltet
in Pyramidenform oder waffelförmig geriffelt -
nicht mehr
erwünscht sind und richten sich danach. Messungen im Bezug
auf das
Absorptionsverhalten haben gezeigt, daß Schaumstoffplatten
mit profilierter Ober-
fläche solchen mit gerader Frontseite
bei gleicher Plattendicke in den schallabsor-
bierenden Eigenschaften
nicht überlegen sind. Als nachteilig wurde die erschwerte
Reinigung und die Möglichkeit der Ablagerung von Stäuben
bei profilierten Flächen
erkannt, d.h., vorbeugender Brandschutz
rangiert heute in der Wertigkeit sicher
immer vor eventuell besseren
schalltechnischen Eigenschaften.
Bei
Montage mit Wandabstand bedarf es bei Schaumstoffmatten aus Stabilitäts-
gründen
einer Untergrundkonstruktion, die vorzugsweise aus Gipskartonplatten
mit
Stützlattung besteht.
Es muß auch daran gedacht werden, daß nicht nur der
Schaumstoff, sondern insbesondere auch der Kleber für deren
Anbringung die
Baustoffklasse B 1 (schwerentflammbar) erfüllt.
Mineralwolle
Glas- und Steinwolle zählen zu den sog. Mineralwollen und
werden in hochver-
dichteter gebundener Form als Platten im Schießstandbau
eingesetzt. Die einfache
Montage, meist mit vorgefertigten serienmäßigen
Systemen, die guten schallab-
sorbierenden und brandschutztechnischen
Eigenschaften überzeugen den Nutzer
von diesen Baustoffen.
Mineralwollen,
die zu den künstliche Mineralfasern (KMF)
zählen, sind als möglich
gesundheitsgefährdent
in die Diskussion geraten. Faserstaubmessungen in be-
stehenden
Raumschießanlagen
haben bisher gezeigt, daß bei korrektem Einbau
solcher Materialien
keine erhöhten Faserkonzentrationen gemessen werden können.
Nicht mehr verantwortbar nach heutigen Gesichtspunkten ist sicherlich
der offene
Einbau von ungebundener Mineralwolle, wie sie teil-weise
noch in älteren Schieß-
ständen zu finden ist. Nicht
nur, daß hier eine vernünftige Reinigung nicht möglich
ist - bei jedem Schuß mit entsprechenden Schalldruck auf
die Wandverkleidung
muß mit der damit verbundenen mechanischen
Belastung neben der alterungsbedingten
Versprödung der KMF
mit einem Abbrechen von kurzen Fasern gerechnet werden.
Sicherlich
liegt die Entscheidung, ob solche KMF in Raumschießanlagen
eingebaut
werden, bei jedem einzelnen Betreiber - die bisherigen
Erfahrungen und Messungen
haben gezeigt, daß die Verwendung
von geeigneten gebundenen Materialien mit
intakter Oberflächenkaschierung
bzw. die geschlossene Abdeckung mit Glasgewebe-
vlies nicht zu einer
erhöhten Faserbelastung in geschlossenen Schießständen
führen
soll.
Holz(wolle)-Akustikplatten
Mit diesen Baustoffen stehen preisgünstige Alternativen zur
Verfügung, die zur Zeit
regional unterschiedlich zunehmend
Anwendung finden. Beim Einbau von feinwolligen
Holzwolle-Leichtbauplatten
erscheint es sinnvoll, zumindest im mündungsnahen
Bereich
(Brüstung und die ersten 5 Meter der Schießbahn) bei
Wandverkleidungen
eine Abdeckung der offenporigen Plattenberfläche
mit einem Glasgewebevlies durch-
zuführen.
Die
Oberflächen der Akustikplatten sind geschlossen, üblich
sind Breiten von 62,5 cm
und Plattenlängen von 280 cm, wobei
Aufteilformate möglich sind. Das Einbringen von
gebundenen
KMF hinter solchen Plattensystemen dürfte wohl unbedenklich
sein.
Lärmschutzziegel und -kacheln
Als nichtbrennbare Baustoffe sind natürlich Ziegel aus gebranntem
Ton und Kacheln
aus gpreßten, gebundenen Sand aus der Sicht
des Brandschutzes erste Wahl. Die
Materialfestigkeit von Lärmschutzziegel
verhindert aber, daß Geschosse abprallsicher
aufgenommen
werden; dies stellt sicher im Bereich von Schießbahnen -
in Verbindung
mit dem aufwendigen Austausch zerschossener Ziegel
- ein eigenes Problem dar. Für
die stark beanspruchenbare
Auskleidung von Schützenständen sind solche Schrägloch-
ziegel
mit Mineralfasereinlage sicher besonders geeignet. In die Öffnungen
eindringende
Stäube lassen sich bei der Generalreinigung
problemlos heraussaugen.
Neu
auf dem deutschen Markt sind die Akustikkacheln, die auf einer
Grundlattung
ver-
schraubt oder genagelt werden können. Deshalb
lassen sich die 50x50 cm großen
Platten auch leicht bei starker
Beschädigung austauschen. Die glatten Flächen sind
gut,
z.B. mittels Dampfstarhler, zu reinigen. Über diese schallabsorbierende
Verkleidung
soll an dieser Stelle zu einem späteren Zeitpunkt
einmal ausführlicher berichtet werden.
Holzlattung
Dem Auge bietet diese schon länger verwendete schallabsorbierende
Verkleidung mit
seinen gehobelten Weichholzlatten viel, Holz ist
eben ein angenehmer Werkstoff.
Durch eine entsprechende Behandlung
der stehend bzw. an der Decke querverlaufenden
montierten Latten
mit einem Querschnitt von meist 40x60 mm mit transparenten
Brandschutzmittel
(Streichen oder Spritzen) wird für das Vollholz die Baustoffklasse
B 1 gewährleistet.
Wer
aus prinzipiellen Gründen bei Neuanlagen gegen eine notwendige
Hinterfütterung
mit Mineralwollematten ist (kaschierte Oberflächen
sind heute obligatorisch), kann
natürlich auch auf ungeschichtete
Melamin-Schaumstoffmatten zurückgreifen.
Billig ist so ein
Wandaufbau sicher nicht - aber wohl unbestritten optisch vorteilhaft.
Zusammenfassung
In dieser Abhandlung sollen nur die heute in geschlossenen Schießständen
in Frage
kommenden schallabsorbierenden Materialien kurz gestreift
werden. Eine Auflistung
ergibt eine Übersicht über Materialien
und Anbieter; sollten sich darüber hinaus in der
Praxis weitere
Produkte bewährt haben, die den genannten sicherheitstechnischen
Vorgaben entsprechen, so bittet der Verfasser um konkrete Mitteilungen.
Ansonsten
stellen die Schießstandsachverständigen für
Planer von Raumschießanlagen
und die Betreiber von geschlossenen
Schießständen die kompetenten Ansprechpartner
dar, um
einzelfallbezogen das richtige Produkt mit einem angemessenen und
ausge-
wogenen Preis-Leistungs-Verhältnis zu empfehlen. Es
soll noch einmal betont werden,
daß heute nicht mehr optimale
schallabsorbierende Eigenschaften das vorherrschende
Auswahlkriterium
bei schallabsorbierenden Wand- und Deckenverkleidungen sind,
sondern
die Erfüllung der vorgegebenen aus der Sicht des vorbeugenden
Brandschutzes
notwendigen Baustoffklassen.
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