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Bodenbelastung
bei Sportschießständen
"Lösungsmöglichkeiten bei Schießständen für
Einzelgeschosse"
Wesentlich häufiger als Schrotschießstände sind, wie aus eigener
Erfahrung jeder Schütze und Jäger weiß, offene und teilgedeckte
Schießstände für Einzelgeschosse anzutreffen, ohne hier auf konkrete
Zahlen eingehen zu wollen. Bei den gegenständlichen Schießständen
für Einzelgeschosse werden aus langen und kurzen Feuerwaffen einzelne
Projektile auf feststehende und bewegliche Ziele (stehende oder
laufende Scheiben) verschossen. Die typische Anlage dieser Art verfügt
über meist überdachte Schützenstände, die in der Regel einem Schützenheim
angegliedert sind, und von denen aus ins Freie geschossen wird.
Die Schießbahn selbst weist eine abgestimmte Umschließung, seien
es seitliche Erdwälle oder Seitenmauern, und einen durchschußsicheren
Abschluß - bei Altanlagen meist in Form eines angeschütteten oder
natürlichen Erdwalles - auf.
In einer solchen offenen Schießstätte für Einzelgeschosse können
grundsätzlich schädliche Bodenveränderungen durch Eintrag von Stoffen,
die in direktem Zusammenhang mit dem Schießbetrieb stehen, in zwei
Bereichen unterstellt werden:
Ø
Bereich der Schützenstände bzw. im Mündungsbereich der Waffen
Ø
Bereich der Geschoßfänge - eventuell auf Zwischenentfernungen der
Schießbahnen.
Diese Bereiche sind auf folgender Skizze dargestellt:
Bereiche möglicher Bodenbelastungen bei offenen Schießständen
Um Unklarheiten hinsichtlich der Unterscheidung zwischen offenen
und teilgedeckten Schießständen vorzubeugen, wird auf die Defintionen
unter Nr. 2.2.1 der Schießstand-Richtlinien
[1] hingewiesen. Demnach unterscheidet man aus schießstandbaulicher
Sicht:
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offene Schießstände mit Umschließung der Schützenstände
Diese Schießstandart ist die meistgebräuchliche, vor allem
für Langwaffen. Dabei ist der Schützenstand bis auf die Ausschuß-
bzw. Brüstungsseite durch Bauteile allseitig umschlossen.
In der Schießbahn wird durch Bauteile (Seitenmauern/ Wälle,
Hochblenden und Schießbahnabschluß) die Schallabstrahlung beeinflußt.
-
teilgedeckte Schießstände mit Umschließung
Bei dieser Art von Schießständen ist neben der Umschließung
der Schützenstände auch eine Teilabdeckung der Schießbahn über
die erste Hochblende hinaus ausgeführt.
Da bei den teilgedeckten Schießständen durch die
Umschließung der Schießbahnen der Einfluß von Niederschlag im Bereich
vor der Brüstung nicht gegeben ist, bleibt bei diesen in der Regel
grundsätzlich nur die Problemzone Geschoßfang. Fehlt es aber bei
diesen Anlagen an Vorkehrungen zum Aufsammeln der Hülsen, so sollten
zumindest hierfür noch einfache Lösungen vorgesehen werden. Ansonsten
wird hinsichtlich der teilgedeckten Schießstände auf Nr. 4.10 der
Schießstand-Richtlinien hingewiesen.
Da aus immissionsschutzrechtlicher Sicht nicht zwischen offenen
und teilgedeckten Schießständen zum Schießen mit Feuerwaffen unterschieden
wird, werden im folgenden allgemein nur offene Schießstände angeführt.
1. Mögliche Bodenbelastungen auf offenen Schießständen für Einzelgeschosse
Einzelgeschosse können als Vollgeschosse ganz aus (legiertem) Blei
bestehen oder als Mantelgeschosse aus einem Bleikern mit einer Ummantelung
aus Kupferlegierungen (z.B. Tombak) oder (plattierten) dünnem Stahl.
Aus dem Schießbetrieb ergeben sich damit im Auftreffbereich dieser
Projektile Belastungen mit den in den verwendeten Materialien enthaltenen
Stoffen, während in den Abschußbereichen Immissionen durch Stoffe
auftreten, die aus den mündungsnahen Schmauchwolken herrühren (Zünd-
und Treibladungsmittelreste) und den am Boden liegenden Hülsen anhaften.
Aus diesem zu unterstellenden Schadstoffeinträgen kann sich unter
Umständen eine Gefährdung des Grundwassers über den Wirkungspfad
"Boden-Wasser" sowie in weit geringerem Maße des Schutzgutes "menschliche
Gesundheit" über die Wirkungspfade "Boden-Mensch" und "Boden-Pflanze-(Nutztier)-Mensch"
ergeben. An Bedeutung gewinnt zunehmend die Problematik verunreinigter
Geschoßfangwälle (vgl.: "Untersuchung und Bewertung von Bodenbelastung
auf Schießanlagen für Einzelgeschosse", Dr. P. Ecker, Bayer. Landesamt
für Umweltschutz - LfU [2] ). Für solche Schießanlagen liegt mit dem angeführten
Bericht des Bayer. LfU bereits eine entsprechende Probennahmestrategie
vor, deren künftige Notwendigkeit durch eine zielgerichtete Umgestaltung
solcher Schießstände einfach entgegengewirkt werden kann.
So wird auch in dem Bericht der Arbeitsgruppe der Umweltministerkonferenz
(UMK) zu "Bodenbelastungen auf Schießplätzen" vom November1998 unter
Punkt 1.2 "Relevante Anlagentypen" ausgeführt:
"Schießstände für Einzelgeschosse (Kugelstände,
z.B. ´Laufende-Keiler-Anlagen´)
Soweit bei diesen Anlagentypen Bodenverunreinigungen
durch Munitionsreste auftreten, sollen die im Bericht genannten
Anforderungen weitgehend analog angewandt werden."
Deshalb macht es Sinn, sich kritisch mit den "Problemzonen" solcher
offenen Schießstände für Einzelgeschosse auseinanderzusetzen und
Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Genannt worden sind die beiden
Zonen schon: einmal die Bereich direkt vor der Mündung bzw. den
Schützenständen und zum anderen Bereich um die Geschoßfänge, wobei
hier auch die Art der Geschoßfangsysteme deutlich mit zu berücksichtigen
ist.
1.1 Belastungsbereich Mündungszone
Beim Schießen mit Feuerwaffen tritt bekanntermaßen aus der Mündung
eine unterschiedlich große (z.B. je nach Waffen- und Munitionsart)
Schmauchwolke aus, im wesentlichen an schädlichen Stoffen Blei (als
Bestandteil des Anzündsatzes, aus Geschoßabrieb und Anschmelzungen
am Geschoßheck etwa) in etwa staubförmiger Konsistenz beinhaltend.
Die feinstoffliche Emissionen lagern sich u.a. vor der Brüstung
auf der Schießbahnsohle ab und führen langfristig zu einer zunehmenden
Belastung des Bodens. Die hauptsächliche Bodenbelastung wird - auch
nutzungsabhängig - in einem Bereich bis zu zwei Meter von der Mündung
(bzw. Brüstung) aus anzutreffen sein.
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Hülsenablagerungen in der Schießbahn
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Nicht zu vernachlässigen
sind zudem die stoffliche Zusammensetzung der Hülsen (wie Kupfer,
Zink, Aluminium, Nickel - auch aus Überzügen), die durch längere
Lagerungszeiten unter Witterungseinflüssen wie Regen und Schnee
korrodieren und somit zu einer schleichenden Belastung führen können.
Deshalb muß auf dem Boden (Schießbahnsohle) vor Brüstungen bzw.
den Schützenständen konsequent auf ein Einsammeln solcher Hülsennester
geachtet werden, die insbesondere bei Schießständen, auf denen Schußwaffen
mit automatischen Hülsenauswurf Verwendung finden, häufiger anzutreffen
sind. Manchmal lassen sich die regelrecht angehäuften Hülsenberge
direkt vor den Brüstungen kaum übersehen.
1.2 Belastungsbereich Geschoßfang
Grundsätzlich wurde hinsichtlich der Art und Beschaffenheit der
Abschlüsse von Schießbahnen mit der Neufassung der Schießstand-Richtlinien
1995 eine Änderung herbeigeführt. Während in den früheren Vorschriften
der Abschluß einer Schießbahn einem Geschoßfang gleichgestellt wurde,
d.h. der Abschlußwall aus Erde stellte gleichzeitig den Geschoßfang
dar, trennen die neuen sicherheitstechnischen Vorschriften deutlich
zwischen Schießbahnabschluß und Geschoßfang.
Bei den Bodenbelastungen im Bereich der Geschoßfänge geht auch
die jeweilige Art des Geschoßfangsystemes in die Bewertung mit ein;
hier sollen zwei verbreitete Systeme etwas ausführlicher vorgestellt
werden. Es handelt sich hierbei um Stahlgeschoßfänge und solche
aus Erdmaterial (Abschlußwall), so wie sie nach den früheren Richtlinien
möglich waren. Nach diesen wurde noch nicht wie heute zwischen Schießbahnabschluß
und Geschoßfang getrennt, sondern der Erdwall dient hier als durchschußsicherer
Abschluß der Schießbahn und nimmt gleichzeitig als Geschoßfang die
Projektile auf.
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Stahllamellengeschoßfang mit Bleiablagerungen
(Rotpfeil)
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Bei den Stahlgeschoßfängen - als schräge Abweisbleche oder in Lamellenform
anzutreffen - kommt es zu einer weitgehenden Zerlegung der auftreffenden
Projektile. Sofern hier keine speziellen Auffangvorrichtungen vorgesehen
sind, verteilen sich die zerplatzenden Geschosse als Partikel unterschiedlicher
Größe bis hin zu staubförmigen Substanzen im näheren Umkreis und
führen hier zu einer Belastung des Bodens. Nach langjähriger Nutzung
eines solchermaßen ausgestatteten Schießstandes können die Verteilung
der Bleistäube sehr gut in Form einer hellgrauen Belegung des Umfeldes
und deutlicher Partikelablagerungen beobachtet werden.
Bei einem angeschütteten Erdwall dringen die Projektile unterschiedlich
tief ein und bilden hier im Innern Nester, die meist unterhalb einer
Eindríngtiefe von einem Meter liegen. Für dieses Auffangen der Geschosse
und auch ihrer langfristigen "Lagerung" war und sind diese Erdanschüttungen
ja eigentlich auch gedacht. Neben diesen Geschoßnestern kommt es
zu Bodenbelastungen auch durch sich beim Eindringen ins Erdreich
zerlegende Projektile und Abrieb von Geschoßmaterial. Langfristig
wird auch eine Korrosion der verschiedenen Metalle unterstellt,
aber durch die "Verpackung" der Geschoßnester im Erdmaterial z.B.
Abschwemmungen durch Oberflächenwasser nicht zwingend unterstellt
werden können. Insbesondere haben Untersuchungen bei abgetragenen
Abschlußwällen gezeigt, daß eine Verfrachtung von solchen Stoffen,
wie wir sie in Projektilen vorfinden, in tiefere Bodenschichten
unterhalb der Wälle nicht zu beobachten ist. Davon abgesehen reicht
die Schadstoffverteilung in den Haupttrefferzonen bei solchen Abschlußwällen
oftmals von Arsen bis Zink mit Schwerpunkt auf den relevanten Schwermetallen
( wie Blei, Kupfer etc.) in teilweise sehr hohen Konzentrationen.
Bei der Verteilung der Projektile in der den Schützen zugewandten
Hangfläche kommt es natürlich auch auf die Art der Nutzung an; bei
ausschließlicher Nutzung auf Einzelscheiben liegen direkt hinter
den Scheibenzentren liegende Geschoßnester vor, während bei Schießständen
für die laufende Scheibe rinnenförmige Verteilungen der Geschosse
vorherrschen.
Typischer Abschlußwall einer älteren offenen Schießstätte
Es muß auch darauf hingewiesen werden, daß das mit Geschossen verunreinigte
Bodenmaterial bei einer Entsorgung strengen Auflagen unterliegt.
Liegen nämlich die Schadstoffgehalte in der Originalsubstanz oder
im Eluat über den in den Tabellen II.1.2.2 und II.1.2.3 enthaltenen
Zuordnungswerten des entsprechenden LAGA-Merkblattes [3] , so handelt es sich in der Regel
um besonders überwachungsbedürftige Abfälle (LAGA-Schlüssel 31424
"Sonstige Böden mit schädlichen Verunreinigen" bzw. EAK-Schlüssel
170599 D1 "Bodenaushub, Baggergut sowie Abfälle aus Bodenbehandlungsanlagen
mit schädlichen Verunreinigungen"). Es erscheint daher sehr sinnvoll,
über technische Möglichkeiten nachzudenken, die es nicht erforderlich
machen, daß mit Geschossen und ihren Resten belastetes Bodenmaterial
nicht als "Abfälle" entsorgt werden müssen, sondern auf dem Schießstand
einer weiteren sinnvollen Nutzung zuführen zu können.
Aber nicht nur im Bereich des Schießbahnabschlusses können durch
Geschosse verunreinigte Bereiche vorliegen, sondern auch auf Zwischenpositionen
der Schießbahn.
Werden Scheiben innerhalb der Schießbahnlänge auf Zwischenentfernungen
(z.B. auf 50 m Distanz in 100 m langen Bahnen) aufgestellt, so war
es bis zu der jetzt letzten Änderung der Schießstand-Richtlinien
mit Stand September 1999 notwendig, hinter diesen Scheiben eigene
Geschoßfangsysteme vorzusehen. Weite Verbreitung haben hierbei schräge
Abweisbleche aus Stahl (insbesondere bei Druckluftwaffen und Randfeuerpatronenmunition
wie "Kleinkaliber") und Stahllamellengeschoßfänge gefunden.
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Geschoßfänge auf Zwischenentfernung der Schießbahnlänge
(50 m in 100 m - Bahn)
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Bei solchen Stahlplatten kommt es zwangsläufig zu einer feinstofflichen
Zerlegung insbesondere von Bleiprojektilen und der Verteilung solcher
Fragmente im Umfeld der Geschoßfänge auf den Schießbahnsohlen. Die
partiellen Bleiablagerungen auf den Bodenflächen wurden bereits
in den achtziger Jahren von Wasserwirtschaftsämtern in Bayern beanstandet,
wobei als Schutzmaßnahmen häufig eine Betonierung (Versiegelung)
der Belastungszonen gefordert wurde. Eine solche Betonierung steht
aber in der Regel im Widerspruch zu den einschlägigen sicherheitstechnischen
Bestimmungen der Schießstand-Richtlinien, die eine steinfreie Beschaffenheit
aus Sand oder Erde fordern.
Zusätzlich zu schießtypischen Belastungszonen können leider im
Umfeld von Schießständen vereinzelt Bodenbelastungen durch unsachgemäßen
Umgang mit den anfallenden verschiedenartigen Abfällen beobachtet
werden. Hierbei wird eine "thermischen Entsorgung" vor Ort gegenüber
einer geregelten ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung oft aus Gründen
der Bequemlichkeit vorgezogen. Als besonders kritisch dürfte hier
die Verbrennung von Kunststoffen (Teile der Verpackung, Schrothülsen)
auf Schießanlagen anzusehen sein; es entstehen hierbei persistente
organische Chlorverbindungen (CKW) und polycyclische aromatische
Kohlenwasserstoffe (PAK).
2. Lösungsmöglichkeiten
Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes
lassen sich grundsätzlich bei offenen Schießständen auch bei Berücksichtigung
des Terminus "Stand der Technik" nicht vermeiden. Solche negativen
Belastungen durch den Schießbetrieb können Stoffeinträge in den
Boden oder eine Flächenversiegelung sein. Notwendige Schutzmaßnahmen
müssen deshalb das Ziel verfolgen, solche schädlichen Bodenbelastungen
auf ein solches Maß zu reduzieren, daß die Erheblichkeits- oder
Gefahrenschwelle des gültigen BBodenSchG nach Möglichkeit unterschritten
werden. Im wesentlichen müssen in den bereits genannten Bereichen
technische Lösungen favorisiert werden, mit deren Hilfe zukünftig
schädliche Bodenbelastungen fast ausgeschlossen werden können. Betriebliche
Maßnahmen können diese zudem in Teilbereichen unterstützen.
Die Zielrichtung von technischen Maßnahmen besteht darin, die entsprechenden
Belastungszonen von Schießständen, in denen mit schädlichen Bodenveränderungen
gerechnet werden muß (siehe Skizze auf der ersten Seite), lösungsorientiert
zu gestalten und zu präparieren. Meist mittels baulicher Maßnahmen
können so Flächen und Zonen in diesen Schießständen geschaffen werden,
die nicht mehr der rechtlichen Definition des Bodens gemäß § 2 Abs.1+2
BBodenSchG entsprechen.
2.1 Technische Lösungen im Bereich der Mündungen
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Auffangnetze vor der Brüstung
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Wie bereits
ausgeführt ergeben sich hier mögliche schädliche Bodenbelastungen
durch massive Ansammlungen von abgeschossenen Hülsen und Absetzen
von insbesondere bleihaltigen Schmauchbestandteilen. Diesen Belastungen
kann am einfachsten dadurch begegnet werden, indem man die Schießbahnsohle
in diesem Bereich so gestaltet, daß vor allem die Hülsen sehr einfach
in kurzen Zeitabständen eingesammelt werden können. Hierzu eignen
sich ausgelegte oder aufgespannte Netze, wie sie bereits regional
verbreitet bei offenen Schießständen zu finden sind. Eine solche
Maßnahme kann ohne großen Aufwand und mit geringen Kosten umgesetzt
werden.
Will man auch die sich am Boden absetzenden Schmauchbestandteile
vom Boden fernhalten, so müssen dichte Bodenbeläge wie Gummimatten
oder wasserfeste Spanplatten vorgesehen werden.
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Abdeckung
der Schießbahnsohle mit Gummigranulatmatten
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Bringt man z.B. solche glatten Platten von der
Brüstung her nach vorne geneigt an und sieht am Fuß der schrägen
Flächen entsprechende Auffangrinnen vor, so wird das regelmäßige
Einsammeln der Hülsen wesentlich erleichtert. Nachteilig kann sich
beim Schießen mit großkalibrigen Feuerwaffen der Umstand auswirken,
daß an den harten glatten Flächen der beschichteten Spanplatten
der Mündungsknall vollständig reflektiert wird und somit die Schußknallbelastung
für die Schützen etwas erhöht wird. Bei Schießständen zum Schießen
mit Randfeuerpatronenmunition Kaliber .22 stellen aber solche schrägen
Platten eine sinnvolle Lösung dar, insbesondere wenn ein vorkragendes
Dach zusätzlich Niederschlag abschirmt.
Wesentlich günstiger im Bezug auf die refelektion von Knallwellen
stellen sich Gummigranulatmatten dar. Diese lassen sich zudem einfach
verlegen; es sollte darauf geachtet werden, daß die oberflächen
nicht zu porig sind und leicht gereinigt werden können (Stichwort
unverbrannte Treibladungspulverreste). Den genannten Materialien
(Netze, Holzfeinpanplatten, Gummigranulatmatten) zur Bodenabdeckung
sollten aus sicherheitstechnischer Sicht gegenüber einer Betonierung
vorgezogen werden, weil auch Gummimatten und Holzplatten bei versehentlichen
Schußauslösungen die Projektile aufnehmen und es nicht so wie bei
hartem Beton zu Abprallern kommen kann. Vollkommen unproblematisch
wird dieser Mündungsbereich dann, wenn durch ein weit genug auskragendes
Vordach ein Verfrachten oder Auswaschen von Schadstoffen durch Niederschlag
ausgeschlossen wird. Je nach Waffen- und Munitionsart sieht man
eine Überdachung und Abdeckung der Schießbahnsohle von ein bis zwei
Meter von der Brüstung aus gemessen als ausreichend an.
Solche nachträglich anzubringenden Vordächer über
den Schützenständen müssen immer in Zusammenwirken mit einem Schießstandsachverständigen
geplant und mit den sonstigen baulichen Gegebenheiten des Schießstandes
abgestimmt werden. Bei richtiger baulicher Konstruktion und Dimensionierung
erreicht man in vielen Fällen einen durchschußsicheren Aufbau solcher
Dächer. Neben dem immissionsschutzbedingten Schutzzweck läßt sich
auf diesem Weg dann gleichzeitig die äußere Sicherheit des Schießstandes
wesentlich erhöhen. Außerdem kann mittels auch billiger und leicht
erhältlicher Materialien wie Matten aus gebundenen künstlichen Mineralfasern
die Reflektion der Mündungsknallgeräusche reduziert und damit u.U.
die Schallabstrahlung ins Umfeld des Schießstandes deutlich gemindert
werden.
2.2 Lösungen bei Geschoßfängen
Die heute vor allem bei den traditionellen Abschlußwällen
aus Erdmaterial, die gleichzeitig als Geschoßfang dienen, vorherrschenden
Problemen wurden bereits bei der Neufassung der Schießstand-Richtlinien
[4] in der Ausgabe von 1995 gesehen und entsprechend
berücksichtigt. So wird hier unter Punkt 4.6.4 ausgeführt:
"Haupttrefferzonen
natürlicher Schießbahnabschlüsse sind mit einer Füllung zu versehen,
die eine Kontamination des umgebenden Erdreichs verhindert und ein
Entsorgen des eingelagerten Geschoßmaterials zuläßt."
Zudem bestimmt Punkt
4.6.6:
"Über dem Geschoßfang
muß ein Fangdach ... angebracht werden. Das Dach muß bis auf die
Seitenwälle bzw. Seitenmauern reichen, bzw. es ist eine bis an das
Dach reichende seitliche Schutzwand anzubringen."
Offene Schießstände, die nach diesen schießstandbaulichen
Grundsätzen errichtet oder umgebaut worden sind, dürften auch künftig
nach den vorliegenden Kenntnissen bei der Umsetzungen bodenschutzrechtlicher
Bestimmungen unbehelligt bleiben.
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Einzelgeschoßfänge mit Trichtereinsatz
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Bei Einzelgeschoßfängen besteht heute die Möglichkeit,
solche bereits auch handelsüblich vertriebene Systeme zu verwenden,
bei denen die Projektile durch trichterförmige Konstruktionen so
aufgenommen werden, daß die Splitterbildung reduziert und ein sicheres
Aufnehmen der Geschosse und deren Bestandteile gewährleistet wird.
Diese Lösung beinhaltet natürlich den Nachteil, daß bei Altanlagen
vorhandenen Belastungen wie Verunreinigung des Bodens mit Bleistäuben
und - fragmenten keine Berücksichtigung finden. Trichtergeschoßfänge
machen deshalb prinzipiell nur bei "unbelasteten" Neuanlagen und
dann einen nachhaltigen Sinn, wenn die kastenförmigen Gebilde in
überdachten Geschoßfangkammern mit festem Boden untergebracht werden
können.
Etwas anderes sieht es bei Altanlagen aus, auf
denen teilweise seit etlichen Jahrzehnten in einen natürlichen oder
angeschütteten Abschlußwall geschossen worden ist. Bei solchen Schießständen
kommt behördlicherseits oftmals die Forderung aufgestellt, das belastete
Erdreiches beproben zu lassen mit dem Ziel, die entsprechenden Zuordnungswerte
nach LAGA zu bestimmen (siehe Pkt. 1.2). Bei mit Geschossen durchsetztem
Bodenaushub mit den zu unterstellenden hohen Belastungen bleibt
meist nur die geregelte Entsorgung als besonders überwachungsbedürftige
Abfälle. Eine solche Maßnahme hätte aber nur für viel Geld den Effekt,
daß eine vorhandene eventuell schädliche Bodenbelastung beseitigt
worden ist, ohne das Lösungen für das weitere Betreiben des Schießstandes
gegeben sind.
Aus diesem Problemkreis herausführend wird eine
Lösung favorisiert, bei denen das belastete Erdreich aus dem vorhandenen
Abschlußwall entnommen und auf dem Schießstandgelände zwischengelagert
wird. Vielfach ist es möglich, den Aushub aus den Haupttrefferzonen
der Erdwälle, die sich sehr deutlich darstellen, auszusieben und
somit die masssiven Geschoßnester zu entfernen. Das Bodenmaterial
stellt in diesem Rahmen kein Abfall dar, weil der Betreiber beabsichtigt,
dieses als Füllmaterial auf dem Anlagengelände wieder zu verwerten.
Nach dem großzügigen Abbaggern des Erdwalls erfolgt eine Beprobung
der Aushubhorizonte, ob alle schädlichen Bodenbelastungen entfernt
worden sind. Anschließend errichtet man hinter den Scheiben eine
massive Geschoßfangkammer mit Dach, in das dann die belasteten Erdmassen
- abgeschirmt vom Niederschlag und dann dauerhaft getrennt vom umgebenden
Erdreich - wieder eingebracht und als Füllmaterial verwendet werden
können. Die Erfahrung hat gezeigt, daß in vielen Fällen das entnommene
Erdreich für das Auffüllen der Geschoßfangkammer nicht immer reicht
und deshalb noch Sand insbesondere im Bereich der jeweiligen Haupttrefferzonen
aufgefüllt werden muß. Wie eine solche Geschoßfangkammer sich konstruktiv
darstellt, zeigt nachstehende Skizze.
Es versteht sich sicherlich, daß für die Errichtung
einer solchen Geschoßfangkammer ein baurechtliches Genehmigungsverfahren
notwendig ist. Hierbei gilt aber zu berücksichtigen, daß bei vielen
älteren Schießanlagen, die vor 1972 errichtet worden sind, oft nur
eine waffenrechtliche Betriebserlaubnis vorliegt und der Schießstand
ansonsten, sofern er nicht baulich oder nutzungsmäßig verändert
wird Bestandsschutz genießt. Nun hat sich aber seit 1996 im Bereich
der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren eine Änderung
[5] ergeben. Der Gesetzgeber stellte von der früheren
grundsätzlichen Genehmigungspraxis auf ein Anzeigeerfodernis nach
§ 15 BImSchG um.
Durch die Errichtung einer solchen Geschoßfangkammer
die wird Belastungssituation für die Umgebung des Schießstandes
maßgeblich verbessert. Diese bauliche Änderung hat deutlichen Einfluß
auf eine nachhaltige Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen
durch den Schießbetrieb. Ein solches Bauvorhaben ist nach Auffassung
des Verfassers somit nicht genehmigungsbedürftig im Sinne des §
16 BimSchG. Sie unterliegt demnach nur der Anzeigepflicht gemäß
§ 15 Abs.1 BimSchG. Es verlangt nur eine entsprechende Baugenehmigung
und stellt zudem eine wesentliche Änderung in der Beschaffenheit
der Schießstätte dar, die gemäß § 44 Abs.1 Waffengesetz der Erlaubnis
der zuständigen Behörde bedarf.
Wie nun eine solche baulichen Maßnahmen zur Errichtung
einer Geschoßfangkammer in der Praxis aussehen, zeigen die folgenden
Bilder in groben Schritten.
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Der Abschlußwall wird im Geschoßeinschagbereich ausgebaggert
...
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dann werden nach der Bodenbeprobung die Fundamente
gegossen
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und die Seitenwände errichtet.
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Nach dem Einfüllen des Bodenaushubs ....
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wird noch das Fangdach aufgebracht, die Geschoßfangkammer
ist fertig.
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2.3 Geschoßfänge auf Zwischenentfernungen
Sollen auf Zwischenentfernungen der Schießbahnlänge
bei offenen Schießständen Scheiben aufgestellt werden und ist es
hierbei aus Sicherheitsgründen unumgänglich, daß hinter den Scheiben
ein geeignetes Geschoßfangsystem vorzusehen ist, so greift man gerne
auf bewährte Stahlkonstruktionen zurück. Bei solchen konstruktiven
Lösungen ist es aber unerläßlich, daß der Boden unterhalb der schrägen
Stahlplatten mit einer wasserdichten Platte versiegelt und ein Abschwemmen
von Schadstoffen über Niederschlag durch ein ausreichend dimensioniertes
Dach unterbunden wird. die folgende Zeichnung zeigt eine solche
aufwendige Lösung.
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Es wurde bereits darauf hingewiesen, daß sich die
sicherheitstechnischen Bestimmungen hinsichtlich des Aufstellens
von Scheiben auf Zwischenentfernungen geändert haben. So ist es
heute je nach baulicher Ausführung der Schießstätte möglich, auf
einen Geschoßfang hinter auf Zwischenentfernungen plazierten Scheiben
zu verzichten. Grund für diese 1999 durchgeführten Änderungen waren
die neuen bodenschutzrechtlichen Bestimmungen; für Einzelheiten
wird auf die entsprechende Neufassung verwiesen.
Abschließend sollen noch die betrieblichen Maßnahmen
erwähnt werden, die ebenfalls dem "vorbeugenden" Bodenschutz dienen.
Hierzu zählen die ordnungsgemäße Entsorgung aller auf einer Schießanlage
anfallenden Abfälle bzw. die geregelte Verwertung der Stoffe durch
Rückgabe an den Hersteller sowie Rückführung bei Rohstoffen in den
Wirtschaftskreislauf. Da sind in erster Linie die aus Messing bestehenden
Hülsen zu nennen.
3. Zusammenfassung
Auch Schießstätten, auf denen vornehmlich unter
Verwendung von langen und kurzen Feuerwaffen mit Einzelprojektilen
geschossen wird, sind auch unter Berücksichtigung des Bundesbodenschutzgesetzes
so zu errichten und zu betreiben, daß sich durch den Schießbetrieb
keine entsprechenden Beeinträchtigungen der Bodenfunktion ergeben,
die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche
Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.
Wie im vorliegenden Manuskript aufgezeigt lassen
sich insbesondere durch bauliche Maßnahmen solche schädlichen Bodenbelastungen
bei offenen Schießständen nachhaltig verhindern. Für die jeweiligen
Belastungszonen (Mündung, Geschoßfang) finden sich verschiedene
Lösungsmöglichkeiten auch bei bestehenden, älteren Anlagen, die
mit entsprechender Eigenleistung der Betreiber in vielen Fällen
auch unter zu bewältigenden Kosten für die Vereine umgesetzt werden
können.
Im Zuge der regelmäßigen Überprüfungen der Schießstände
sind heute die Schießstandsachverständigen gehalten, die bestehenden
Anlagen auf mögliche Problembereiche hin zu überprüfen und die Schießstättenbetreiber
auf solche eventuellen Bodenbelastungen hinzuweisen. Im gemeinsamen
Bemühungen aller Beteiligten wird es sicher gelingen, die genannten
kritischen Punkte anzugehen und auch im Hinblick auf das Gebot der
Verhältnismäßigkeit finanzierbare Problemlösungen voranzutreiben.
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